Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Hiervon abweichend gilt:
7.1 Für Unternehmer
begründet ein unwesentlicher Mangel grundsätzlich keine Mängelansprüche,
hat der Verkäufer die Wahl der Art der Nacherfüllung,
beträgt bei neuen Waren die Verjährungsfrist für Mängel ein Jahr ab Gefahrübergang,
sind bei gebrauchten Waren die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln grundsätzlich ausgeschlossen,
beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.
7.2 Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche
bei neuen Waren zwei Jahre ab Ablieferung der Ware an den Kunden.
bei gebrauchten Waren ein Jahr ab Ablieferung der Ware an den Kunden, mit der Einschränkung der Ziffer
7.3 Für Unternehmer und Verbraucher gilt, dass die vorstehenden Haftungs- und Verjährungsfristbeschränkungen in Ziffer 7.1 und Ziffer 7.2 sich nicht auf Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche beziehen, die der Käufer nach den gesetzlichen Vorschriften wegen Mängeln nach Maßgabe der Ziffer 8 geltend machen kann.
7.4 Darüber hinaus gilt für Unternehmer, dass die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB unberührt bleiben. Gleiches gilt für Unternehmer und Verbraucher bei vorsätzlicher Pflichtverletzung und arglistigem Verschweigen eines Mangels.
7.5 Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.
7.6 Ist der Kunde Verbraucher, so wird er gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und hiervon den Verkäufer in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche.
7.7 Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an den Verkäufer auf dessen Kosten zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Ware hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen.